Mieter von Wohnungen und Gewerberäumen müssen die Miete zwar grundsätzlich weiter zahlen. Begleichen sie diese wegen Engpässen aufgrund der Corona-Krise jedoch bis Ende Juni nicht, dürfen Vermieter zwei Jahre lang keine Kündigungen wegen Mietschulden aussprechen.
Angesichts der Corona-Krise geht die Bundesregierung davon aus, dass es für viele Mieter und Pächter ein Problem sein wird, die laufenden Mieten und Pachten für Wohn- beziehungsweise Gewerbeflächen zu zahlen. Daher hat der Bundestag im Zuge des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen, das Kündigungsrecht wegen Mietschulden befristet auszusetzen.
Info und Kontakt: 03514484879 oder 01728435960 / E-Mail carminpelz@arcor.de
Ich bin über 16 Jahre alt und bin damit einverstanden, dass die Werbewelt Axmann GmbH & Co. KG Technologien von Dritten verwendet, um personenbezogene Daten zu verarbeiten, um ein Nutzerprofil zu erstellen und mir interessenbezogene Werbung zu zeigen. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.